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   BFH, 21.04.1983 - IV R 143/79   

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https://dejure.org/1983,1733
BFH, 21.04.1983 - IV R 143/79 (https://dejure.org/1983,1733)
BFH, Entscheidung vom 21.04.1983 - IV R 143/79 (https://dejure.org/1983,1733)
BFH, Entscheidung vom 21. April 1983 - IV R 143/79 (https://dejure.org/1983,1733)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    ZRFG § 3

Papierfundstellen

  • BFHE 138, 499
  • BStBl II 1983, 587
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 28.04.1977 - IV R 163/75

    Sonderabschreibungen nach § 3 ZRFG bei der Anschaffung neu errichteter

    Auszug aus BFH, 21.04.1983 - IV R 143/79
    Zur Begründung führte es aus, die Vorschrift des § 3 ZRFG enthalte einen Ermessensrahmen, innerhalb dessen die Verwaltung die Gewährung von Sonderabschreibungen auch von Voraussetzungen abhängig machen könne, die im Gesetz selbst nicht genannt seien (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. April 1977 IV R 163/75, BFHE 122, 121, BStBl II 1977, 553, und vom 27. Juli 1977 I R 169/74, BFHE 123, 327, BStBl II 1978, 10).

    Im Rahmen dieser Würdigung ist auch der Inhalt von Verwaltungsvorschriften zu überprüfen, mit denen eine einheitliche Handhabung des Ermessens durch die Verwaltung sichergestellt werden soll (Urteil in BFHE 122, 121, BStBl II 1977, 553).

    Diese Regelung ist mit den Förderungszielen des ZRFG vereinbar und daher sachgerecht; denn die "Errichtung" von (neuen) Gebäuden oder Gebäudeteilen ist in aller Regel besser geeignet, die vom Gesetzgeber gewünschte Investitionstätigkeit im Zonenrandgebiet zu fördern als der "Erwerb" bereits vorhandener Gebäude (Urteile in BFHE 122, 121, BStBl II 1977, 553; BFHE 131, 356, BStBl II 1980, 762, und in BFHE 134, 335, BStBl II 1982, 88).

    Es entspricht deshalb einer sachgerechten Ermessensausübung, die beiden Sachverhalte auch bei der Gewährung von Sonderabschreibungen nach § 3 ZRFG gleichzubehandeln (vgl. BFHE 122, 121, BStBl II 1977, 553).

  • BFH, 28.10.1981 - I R 156/78

    Steuervergünstigung - Ermessensentscheidung des FA - Sonderabschreibung -

    Auszug aus BFH, 21.04.1983 - IV R 143/79
    Die Vorschrift des § 3 ZRFG enthält einen Ermessensrahmen, innerhalb dessen die Finanzbehörden die Gewährung von Sonderabschreibungen auch von Voraussetzungen abhängig machen können, die im Gesetz selbst nicht genannt werden, sofern sich dies als sachgerechte Ermessensausübung darstellt (vgl. BFH-Urteile vom 24. Juli 1980 IV R 117/77, BFHE 131, 356, BStBl II 1980, 762, und vom 28. Oktober 1981 I R 156/78, BFHE 134, 335, BStBl II 1982, 88).

    Diese Regelung ist mit den Förderungszielen des ZRFG vereinbar und daher sachgerecht; denn die "Errichtung" von (neuen) Gebäuden oder Gebäudeteilen ist in aller Regel besser geeignet, die vom Gesetzgeber gewünschte Investitionstätigkeit im Zonenrandgebiet zu fördern als der "Erwerb" bereits vorhandener Gebäude (Urteile in BFHE 122, 121, BStBl II 1977, 553; BFHE 131, 356, BStBl II 1980, 762, und in BFHE 134, 335, BStBl II 1982, 88).

    Deshalb soll derjenige, der bereits vorhandene Gebäude aus stillgelegten oder von der Stillegung bedrohten Betrieben zur gewerblichen Nutzung erwirbt, in ähnlicher Weise gefördert werden wie derjenige, der ein neues Gebäude erstellt (vgl. hierzu auch Urteil in BFHE 134, 335, BStBl II 1982, 88; Sauer, Finanz-Rundschau 1978, 186).

  • BFH, 24.07.1980 - IV R 117/77

    ZonenrandförderungsG - Eigentumswohnung - Sonderabschreibung

    Auszug aus BFH, 21.04.1983 - IV R 143/79
    Die Vorschrift des § 3 ZRFG enthält einen Ermessensrahmen, innerhalb dessen die Finanzbehörden die Gewährung von Sonderabschreibungen auch von Voraussetzungen abhängig machen können, die im Gesetz selbst nicht genannt werden, sofern sich dies als sachgerechte Ermessensausübung darstellt (vgl. BFH-Urteile vom 24. Juli 1980 IV R 117/77, BFHE 131, 356, BStBl II 1980, 762, und vom 28. Oktober 1981 I R 156/78, BFHE 134, 335, BStBl II 1982, 88).

    Diese Regelung ist mit den Förderungszielen des ZRFG vereinbar und daher sachgerecht; denn die "Errichtung" von (neuen) Gebäuden oder Gebäudeteilen ist in aller Regel besser geeignet, die vom Gesetzgeber gewünschte Investitionstätigkeit im Zonenrandgebiet zu fördern als der "Erwerb" bereits vorhandener Gebäude (Urteile in BFHE 122, 121, BStBl II 1977, 553; BFHE 131, 356, BStBl II 1980, 762, und in BFHE 134, 335, BStBl II 1982, 88).

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus BFH, 21.04.1983 - IV R 143/79
    Ein solcher Rechtsanspruch käme jedoch nur dann in Betracht, wenn der für die Gewährung der Vergünstigung bestehende Ermessensspielraum der Verwaltung unter den gegebenen Umständen so eingeengt wäre, daß jede andere Entscheidung als die Gewährung der beantragten Sonderabschreibung als Ermessensverstoß anzusehen wäre (vgl. Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603; BFH-Urteil vom 5. Mai 1977 IV R 116/75, BFHE 122, 283, BStBl II 1977, 639).
  • BFH, 27.07.1977 - I R 169/74

    Überschreiten des Ermessens - Finanzbehörde - Zulassung von Sonderabschreibungen

    Auszug aus BFH, 21.04.1983 - IV R 143/79
    Zur Begründung führte es aus, die Vorschrift des § 3 ZRFG enthalte einen Ermessensrahmen, innerhalb dessen die Verwaltung die Gewährung von Sonderabschreibungen auch von Voraussetzungen abhängig machen könne, die im Gesetz selbst nicht genannt seien (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. April 1977 IV R 163/75, BFHE 122, 121, BStBl II 1977, 553, und vom 27. Juli 1977 I R 169/74, BFHE 123, 327, BStBl II 1978, 10).
  • BFH, 05.05.1977 - IV R 116/75

    Gewährung einer Sonderabschreibung - Günstige Ertragslage - Günstige

    Auszug aus BFH, 21.04.1983 - IV R 143/79
    Ein solcher Rechtsanspruch käme jedoch nur dann in Betracht, wenn der für die Gewährung der Vergünstigung bestehende Ermessensspielraum der Verwaltung unter den gegebenen Umständen so eingeengt wäre, daß jede andere Entscheidung als die Gewährung der beantragten Sonderabschreibung als Ermessensverstoß anzusehen wäre (vgl. Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603; BFH-Urteil vom 5. Mai 1977 IV R 116/75, BFHE 122, 283, BStBl II 1977, 639).
  • BFH, 29.04.1986 - VII R 10/85

    Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung - Befreiung von der

    Eine abschließende Entscheidung darf das Gericht nur dann treffen, wenn die Ermessensgrenzen so eingeschränkt sind, daß nur eine bestimmte Entscheidung möglich ist, während jede andere zu einem Ermessensfehler führen müßte (vgl. BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603; BFH-Urteil vom 21. April 1983 IV R 143/79, BFHE 138, 499, 503, BStBl II 1983, 587 mit weiteren Hinweisen; vgl. hierzu Gräber, Finanzgerichtsordnung, § 102 Rdnr. 8; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 11. Aufl., § 102 FGO Tz. 3).
  • FG München, 29.07.2003 - 13 K 206/99

    Erlass der Vermögensteuer; Erlass von Vermögensteuer 1993-1996

    Nur in Ausnahmefällen tritt an die Stelle des Anspruchs auf fehlerfreie Ermessensentscheidung über den Erlassantrag ein Anspruch auf den Erlass selbst, wenn nämlich der Erlass die einzige fehlerfreie Entscheidung darstellt (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 21.4.1983 IV R 143/79, BStBl II 1983, 887, 589).
  • BFH, 24.04.1985 - I R 82/82

    Voraussetzung für den Erlass der Steuerschuld durch Erstattung oder Anrechnung

    Eine eigene Entscheidung darf das Gericht nur dann treffen, wenn im Einzelfall - wie es hier die Klägerin geltend macht - die Ermessensgrenzen so eingeschränkt sind, daß eine bestimmte Entscheidung möglich ist, während jede andere zu einem Ermessensfehler führen müßte (BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603; BFH-Urteil vom 21. April 1983 IV R 143/79, BFHE 138, 499, BStBl II 1983, 587, mit weiteren Hinweisen; vgl. hierzu Gräber, Finanzgerichtsordnung, § 102 Rdnr. 8; Tipke / Kruse, AO / FGO, 11. Aufl., § 102 FGO, Tz. 3).
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